Stephan Lowin (Revier Mergentheim-West) hat die Zusatzqualifikation Stadtjäger erworben!

Stadtjäger als kompetente Ansprechpartner bei Konflikten mit Wildtieren im urbanen Bereich und allen befriedeten Bezirken

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Diese Ausbildung ist eine Zusatzqualifikation für Wildtierschützer, die diese besonders befähigt, im Rahmen des urbanen Wildtiermanagements tätig zu sein. Städte und Gemeinden, aber auch Privatpersonen finden in diesen „Stadtjägern“ kompetente Ansprechpartner bei Konflikten mit Wildtieren im urbanen Bereich und allen befriedeten Bezirken.

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des vorgenannten Ausbildungslehrgangs können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen von der unteren Jagdbehörde nach § 13a Abs. 1 JWMG, § 19 Abs. 3, 2 DVO JWMG als Stadtjägerinnen und Stadtjäger anerkannt werden.

Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere (im Sinne des Jagdrechts) in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen; sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten zusammen.

Die Ausübung der Jagd durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger ist eine befugte Jagdausübung im Rahmen der besonderen Regelungen in § 13a JWMG und § 19 DVO JWMG. Die Anerkennung als Stadtjägerin oder Stadtjäger ist landesweit gültig.

Vorausgegangen war der Kurs „geprüfter Stadtjäger (JNWV-BW)“, der aus folgenden acht Modulen (jeweils acht Unterrichtseinheiten) besteht:

A. Ökologie von Wildtieren im Siedlungsraum, insbesondere Wildarten, Wildkrankheiten, Lebensweisen, Nahrungsspektren, Verhaltensmuster, Fortpflanzung, Aufzucht der Jungtiere,

B. Kommunikation und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und weiteren relevanten Gruppen in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere im Sinne des JWMG in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen,

C. Präventions- und Konfliktmanagement im Siedlungsraum sowie die Zusammenarbeit mit von Wildtierkonflikten betroffenen Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen,

D. Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und Konfliktpotentiale urch Wildtiere,

E. Möglichkeiten und Grenzen der Vergrämung und Bejagung, einschließlich Fang und Erlegung,

F. den rechtlichen Grundlagen des Jagdrechts, des Tierschutzrechts, des Artenschutzrechts, des Waffenrechts und des Gefahrenabwehrrechts.

Der Kursleiter Uwe König und der Ausbildungsleiter des Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V., Prof. Dr. Hans-Ulrich Endreß, überreichten die Teilnahmebescheinigungen zum Stadtjäger und konnten den neu geprüften Stadtjägern bescheinigen, dass sie in fachlicher Hinsicht die Anforderungen, die an einen Stadtjäger gestellt werden, erfüllen.

Eine generelle Einsetzung, nach der die Stadtjägerin oder der Stadtjäger überall und nach eigenem Ermessen tätig werden darf, ist entsprechend möglich. Hier hat die Gemeinde den vollen Gestaltungsspielraum, um Stadtjäger und Stadtjägerinnen gemäß ihren Vorstellungen und ihrem Bedarf einzusetzen.