Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat mit aktuellen Vollzugshinweisen die Rechtslage zur Jagd auf invasive Arten präzisiert. Für die Arten Marderhund, Waschbär, Nutria, Mink und Nilgans gilt seit Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung im Januar 2026 eine ganzjährige Jagdzeit.
Das Ministerium stellt klar, dass diese ganzjährige Jagdzeit auch während der allgemeinen Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April uneingeschränkt gilt. Die Regelung zur Schonzeit findet auf diese invasiven Arten somit keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf den weiterhin geltenden Elterntierschutz hingewiesen: Während der Setz- und Brutzeiten dürfen Elterntiere, die für die Aufzucht der Jungtiere notwendig sind, nicht bejagt werden. Dies betrifft bei Nilgans und Marderhund beide Elterntiere, bei Waschbär, Mink und Nutria ausschließlich die Muttertiere.











