Verlängerung Aufwandsentschädigung im Rahmen des verstärkten Monitorings ASP bis 31.12.2026

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Seit dem 09.05.2025 zählt der Main-Tauber-Kreis in Anbetracht des epidemiologischen Geschehens zum gefährdeten Nahbereich und wurde durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) als erweiterte Sicherheitszone eingestuft. Das Veterinäramt hat daraufhin eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und damit einer Bitte des MLR entsprochen.

Wie bereits von Herrn Busch, Erster Landesbeamter, mitgeteilt, wurde die Befristung der Aufwandsentschädigung gemäß Schreiben MLR 33-9122-148 vom 13.08.2024 für die durchgeführten ASP-Probennahmen und -einsendungen an die Untersuchungsämter von Wildschweinen bis zum

31.12.2026 

verlängert. Das relevante Datum ist hier der Eingang der Proben bei den Untersuchungsämtern. 

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt weiterhin, wie bei den übrigen Prämierungsverfahren im Rahmen der Tiergesundheitsüberwachung, durch das Veterinäramt. 

Wir bitten alle Jagenden um Beachtung.