ASP: Neue Allgemeinverfügung und Vergütungsregelung für Schwarzwild

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Die untere Jagdbehörde informiert:

"Die dynamische Entwicklung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Vorbereitungen auf einen möglichen Ausbruch, nehmen weiterhin Formen an. Mit Datum vom 09.05.2025 zählt der Main-Tauber-Kreis in Anbetracht des epidemiologischen Geschehens zum gefährdeten Nahbereich und wurde durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) als erweiterte Sicherheitszone eingestuft. Das Veterinäramt hat daraufhin eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und damit einer Bitte des MLR entsprochen.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet in Kurzfassung folgende Verpflichtungen für die Jägerschaft:

  • Die Beprobung jedes gesund, krank oder verletzt erlegten oder offensichtlich durch Unfall zu Tode gekommenen (Unfallwild) oder verendet aufgefundenen Wildschwein (Fallwild) wird durch Allgemeinverfügung angeordnet.
  • Die Beprobung ist mittels der ausliegenden, durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis zur Verfügung gestellten, Probeentnahmekits der CVUA Karlsruhe durchzuführen.

Wir verweisen im Übrigen auf die beigefügte Allgemeinverfügung vom 13.05.25 (s. Anlage).

Diese durch Allgemeinverfügung angeordnete erweiterte Untersuchungspflicht für gesund erlegte Wildschweine hat zur Folge, dass ab heute, den 14.05.25, die Jagdausübungsberechtigten auch für gesund erlegte Wildschweine eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro erhalten. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt, wie bei den übrigen Prämierungsverfahren im Rahmen der Tiergesundheitsüberwachung, durch das Veterinäramt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes und der unteren Jagdbehörde zur Verfügung."

Wir bitten alle Jagenden um Beachtung!