Auf Schrotständen muss seit dem 01.04.2024 verpflichtend Brille, Kopfschutz (Kappe) und Gehörschutz getragen werden. In der Vorschrift lautet es wie folgt: "Der persönliche Schutz der Augen, der Ohren und der Kopfhaut ist beim Flintenschießen und Kurzwaffenschießen verpflichtend."
Die Aufsichten werden darauf achten, dass Schützen entsprechend gekleidet sind.