Die Schießfertigkeit aller Jägerinnen und Jäger sowie eine gute Schießausbildung der Jungjägerinnen und Jungjäger ist für die sichere und tierschutzgerechte Jagdausübung unerlässlich. Jagdwaffen sind einzuschießen und danach regelmäßig auf ihre Treffgenauigkeit zu überprüfen. Schießstätten fallen nicht unter „Sportanlagen oder Sportstätten“ im Sinne von§ 13 Absatz 1 Nr. 8 Corona VO, soweit sie für jagdliches Übungsschießen, Einschießen und Kontrollschießen durch Jägerinnen und Jäger sowie zur Schießausbildung der Jägerinnen und Jäger genutzt werden.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bittet mit dem Schreiben vom 19.04.2021 die Betreiberinnen und Betreiber von Schießstätten, Jägerinnen und Jägern sowie Jagdschülerinnen und Jagdschülern das jagdliche Übungs- und Ausbildungsschießen sowie das Ein- und Kontrollschießen von Jagdwaffen zu ermöglichen. Deshalb wird am Samstag 24.04.21 von 10 -12 Uhr sowie am Mittwoch 28.04.21 von 18 – 20 Uhr der Schießstand der Kreisjägervereinigung Mergentheim geöffnet. Es besteht ausschließlich die Möglichkeit, auf die 100 m Scheibe zu schießen.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkungen. Weitere Informationen bei Kreisjägermeister Hariolf Scherer.