„Ein Jagdhund ist ein Hund, der einer anerkannten Jagdhunderasse angehört; ferner, wenn beide Elterntiere einer anerkannten Jagdhunderasse angehören bzw. eine Kreuzung daraus sind.
Eine Jagdhunderasse wird als solche anerkannt, wenn sie den Zulassungskriterien a), b), c), d) und f) der Brauchbarkeitsprüfungsordnung des LJV B.-W. vom 01.04.2017 entspricht.“