weiteres Schreiben des LJV zur neuen Corona-Verordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie das Ministerium ländlicher Raum am 13.12.2020 mitteilte, sind trotz der verschärften Corona-Regelungen mit Ausgangssperren weiterhin möglich:
1. Bewegungsjagden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter Einhaltung von Hygienevorschriften
2.Einzeljagden auf Schwarzwild oder anderes Schalenwild: Hier gelten die Ausführungen zu Bewegungsjagden entsprechend, da auch sie überwiegend der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient und im Freien stattfindet.
Die Ausgangsbeschränkungen des § 1a CoronaVO gelten nicht für die Einzeljagd auf Schwarzwild und sonstiges Schalenwild.
Die Wohnung darf für eine Einzeljagd, die nicht der Tierseuchenprävention dient, hingegen nur zwischen 5 Uhr und 20 Uhr verlassen werden (§ 1a Absatz 3 Nr. 6 CoronaVO). D.h. Schwarzwildbejagung während der nächtlichen Ausgangssperre ist zulässig!
Weitere zu beachtende Einzelheiten sind dem Erlass des MLR in der Anlage zu entnehmen.
Bitte geben Sie diese Nachricht weiter, auf unserer Homepage ist sie schon eingestellt.
Freundliche Grüße und Waidmannsheil
Dr. Erhard Jauch
Hauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing