Alt-bewährtes Ausfüllen der bekannten "Streckenlisten" und neue Dokumentationspflichten im Rahmen des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG)
Gernot Böck von der unteren Jagdbehörde hatte im Rahmen der Jahreshauptversammlung angesprochen, dass wir (wenn sich im Schalenmodell etwas ändern soll) unbedingt die Wildartenlisten ausfüllen müssen. Wenn das nicht geschieht, ist es möglich, dass der Naturschutz im nächsten Jahr noch tiefer in die Jagdzeiten eingreift.
Zu den bisher üblichen Streckenlisten muss unbedingt auch die Wildartenliste mit abgegeben werden (siehe angehängtes Formular).
Hilfreiche Medien aus der Homepage der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Tauberbischofsheim:
Streckenliste - Weitere Angaben
Direkt-Link zur Unteren Jagdbehörde
Streckenliste - Teil I und Teil II zum Ausdrucken weiter unten!